Mieter müssen nie mehr Provision zahlen, oder doch?

Jetzt ist es durch: Heute hat der Bundesrat das sogenannte Bestellerprinzip bei Maklerverträgen beschlossen. Die Frage, wer die Maklerprovision bezahlt, wird also in Zukunft neu geregelt. Was Mieter alles über das neue Gesetz wissen sollten.

Bei der Maklerprovision soll in Zukunft die Faustregel gelten: Wer bestellt, der bezahlt. Darauf hat sich heute der Bundesrat geeinigt. Hier einige wichtige Informationen zum neuen Gesetz, über die Mieter Bescheid wissen sollten.

Wann müssen Mieter den Makler zahlen?
Ein Mieter muss in Zukunft einen Makler nur noch bezahlen, wenn er ihn aufgefordert hat, explizit für ihn eine Wohnung zu suchen und er diese Wohnung dann auch mietet.

Neu ist: Wer in Zukunft einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließt, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss keine Provision zahlen. In diesem Fall übernimmt die Maklergebühr der Vermieter.

Ab wann gilt das neue Gesetz?
Laut Bundesjustizministerium tritt das neue Gesetz am 1. Juni 2015 in Kraft. Das Gesetz gilt in ganz Deutschland.

Gibt es Übergangsfristen?
Nein. Ab dem Tag, an dem das Gesetz gilt, zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat.

Achtung: Das sogenannte Bestellerprinzip hat nichts mit Mietverträgen zu tun, sondern bezieht sich nur auf Maklerverträge. Ab wann die Wohnung gemietet wird, spielt keine Rolle. Das heißt: Wer jetzt von einem Makler eine Wohnung vermittelt bekommt, diese aber erst ab 1. Juni 2015 mietet, muss in der Regel den Makler noch selbst bezahlen.

Wird Wohnen jetzt teurer?
Kritiker befürchten, dass sich die neue Regelung negativ auf die Mieten auswirken könnte. Allerdings können Vermieter die Maklerkosten in Zukunft wohl nur begrenzt auf die Miete umlegen. Einen zu hohen Aufschlag schließt vor allem die Mietpreisbremse aus. Demnach darf die Miete für neuvermietete Immobilien in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Eine weitere Befürchtung: Vermieter könnten die Maklerkosten über überhöhte Ablösezahlungen, etwa für eine alte Einbauküche, zurückholen. So einfach geht das aber nicht: Das Wohnraumvermittlungsgesetz legt nämlich fest, dass sogenannte „Entgeltvereinbarungen“ unwirksam sind, wenn diese in „auffälligem Missverhältnis zum Wert der Einrichtung“ stehen. Die Rechtsprechung nimmt ein krasses Missverhältnis an, wenn die Ablöse mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Wert des Einrichtungsgegenstandes liegt. Mietervereine raten, den Zeitwert der Einrichtungsgegenstände anhand des Neupreises, des derzeitigen Zustandes sowie des Alters des Gegenstands zu ermitteln. Im Zweifel kann man sich an den Mieterbund wenden.

Wie groß ist die Entlastung?
Ein Makler kann bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer verlangen, wenn er eine Mietwohnung erfolgreich vermittelt hat. Diesen Betrag können sich Mieter nun sparen.

Kann man die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Mieter können Maklergebühren als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie aus beruflichen Gründen umziehen.

Wann es sich für Mieter lohnt, einen Makler zu beauftragen
In bestimmten Fällen kann es sich für Mieter auch in Zukunft lohnen, selbst einen Makler zu beauftragen. Nicht nur, wenn ein Umzug über eine weite Distanz ansteht, man unter Zeitdruck steht oder eine bestimmte Wohnung sucht. Immobilienprofis kennen sich auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt gut aus und sind zur Objektivität verpflichtet. So können sie bei der Wohnungsbesichtigung auf Mängel hinweisen, die einem Mieter vielleicht gar nicht auffallen, und arbeiten zusätzlich ordentliche Mietverträge aus. Auch die Kommunikation mit dem Vermieter läuft meist wesentlich professioneller und schneller.

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27.03.2015 /  Stefanie Fischer
Stefanie Fischer arbeitet in der Unternehmenskommunikation. Auf news.immowelt.de befasst sie sich mit Entwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt und Lifestyle-Themen.